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Magazin Bewegungen über die IP oder andere Methoden aus Google Analytics ausschließen

Ihre eigenen Bewegungen auf der Webseite, sowie die Bewegungen von Ihren Web-Dienstleistern werden per Default-Einstellung von Google Analytics erfasst. Damit verfälschen sie das Gesamtbild von den Tracking-Ergebnissen Ihrer Webseite. Das führt wiederum zu fehlerhaften Rückschlüssen. So können zum Beispiel Testkäufe oder Tests der Anfrage-Formulare die Summe der Konversionen künstlich hochtreiben. Um eigene Zugriffe auf die Webseite aus dem Tracking von Analytics auszuschließen, gibt es daher mehrere Methoden.

Martina Kölsch von mindshape
Autorin
Martina Kölsch
Online Marketing

Browser-Add-On zur Deaktivierung von Google Analytics

Das Add-on, welches den nutzenbeschreibenden Namen „Browser-Add-on zur Deaktivierung von Google Analytics“ (Firefox) bzw. „Deaktivierungs-Add-on von Google Analytics“ trägt, weist das Javascript von Google Analytics an, keine Informationen an Google Analytics zu übermitteln. Das Ganze lässt sich allerdings nur allgemein aus- oder einschalten, und nicht auf spezielle Domains spezifizieren. Im Normalfall ist dies kein Nachteil. Sollten Sie allerdings gezielt testen wollen, ob eine Aktion oder ein Besuch erfasst wird, müssen Sie demensprechend das Add-On deaktivieren. Das Add-On ist hier verfügbar.

Tracking Opt-Out-Cookie

Als Webseiten-Betreiber können Sie einrichten, dass für Besucher auf Wunsch ein Cookie gesetzt wird, welches diese vom Tracking ausschließt. Dies ist aus Datenschutz-Sicht auch sinnvoll. Dieses Cookie können Sie dann auch dazu benutzen, Ihre eigenen Bewegungen auszuschließen. Nachteil ist allerdings, dass ein Löschen der Cookies im Browser automatisch dazu führt, dass Ihre Bewegungen wieder erfasst werden. Ein typischer Opt-Out ist als Link im Impressum oder der Datenschutzerklärung untergebracht und kann beispielsweise so wie im Beispielbild aussehen. Mehr zur Einrichtung erfahren Sie hier.

Ausschluss aus Analytics

Im Administrationsmenü von Universal Analytics können Sie IPs ausschließen, die nicht getracked werden sollen. Hier können Sie theoretisch die IPs aller an der Webseite arbeitenden Beteiligten einfügen. „Theoretisch“ deshalb, weil Sie aufgrund des Datenschutzes die IP-Anonymisierung von Google Analytics eingebunden haben sollten. Diese sorgt dafür, dass die IP der Besucher beim Erfassen um den letzten Block gekürzt wird. Wenn Sie nun trotzdem eine vollständige IP in Universal-Analytics hinterlegen, kann diese nicht ausgeschlossen werden, weil Google Analytics nicht wissen kann, ob es sich um diese IP handelt.

Sie müssten also stattdessen auch um den letzten Teil der IP kürzen. So würde dann aus 74.125.19.103 stattdessen 74.125.19. Das Problem: Neben Ihrer eigenen IP werden etliche andere IPs, die mit derselben Nummernfolge beginnen, ebenfalls nicht mehr erfasst. Dringend sollten Sie prüfen, ob ein lokaler Internetanbieter eine betroffene IP verwendet, weil Sie sonst gegebenenfalls große Besucheranteile in einer Region nicht mehr erfassen können.

Die Einstellung zum Ausschluss können Nutzer mit Administrations-Rechten unter “Verwalten” – “Konto” – “Filter” vornehmen.

Welche ist nun die beste Methode?

Eine allgemeingültige beste Methode gibt es nicht, denn die jeweils beste Methode ist abhängig von vielen Faktoren. Denn das Opt-Out Cookie und das Add-On zur Deaktivierung der Analytics-Erfassung haben beide den Nachteil, dass sie auf jedem Gerät eingestellt sein müssen. Ein Rechnerwechsel, aber auch die Benutzung eines anderen Browsers würde schon ausreichen, um zumindest einzelne eigene Zugriffe wieder zu erfassen.

Der Ausschluss ganzer IP-Blöcke in Analytics dagegen hat den Nachteil, dass zahlreiche relevante Daten verloren gehen. Schlussendlich kann es auch eine Methode zu sein, die verfälschenden Zugriffe in Kauf zu nehmen. Das ist vor allem dann zu überlegen, wenn die Anzahl der eigenen Besuche im Verhältnis zu den tatsächlichen Besuchen relativ gering ist, sodass die Zahlen nur in kleinem Maße verändert sind.

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